Der Tagesrausch von Steffen Geyer vom 5.8.2010:
Erster Teil einer Serie über Pflichten und Rechte der Polizei auf Demonstrationen. Informiert über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.05.2010, in dem „allgemeine Vorkontrollen“ bei Demonstrationen verboten wurden, wenn kein konkreter Tatverdacht auf erhebliche Straftaten vorliegt.
Im Video erkläre ich, dass das Urteil unter anderem bedeutet, dass pauschale Durchsuchungen auf der Hanfparade illegal sind und stelle einen Handzettel vor, der uns Teilnehmer dazu in die Lage versezten soll, gegen rechtswidrige Maßnahmen der Polizei vorzugehen.Den im Video angesprochenen Handzettel mit Informationen für die Kontrolle findest du auf http://usualredant.de/flyer-demorecht.pdf
Idee und Produktion: Steffen Geyer http://usualredant.de